Teilnahmebedingungen
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Soweit darin Pflichten des Kunden begründet werden, handelt es sich um echte vertragliche Pflichten und nicht nur um Obliegenheiten. 


 Allgemeine Teilnahmebedingungen: 

(1). Für die Teilnahme an Kursen ist ein guter allgemeiner Gesundheitszustand notwendig. 

(2). Alle Kurse werden auf freiwilliger Basis absolviert. Trainer sind angehalten, dies zu waren aber die Teilnehmer auch in einen Lernprozess zu begleiten. 

(3). Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an Veranstaltungen der Druckpunkt Bikeschule auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die gesetzliche und vertragliche Haftung des Veranstalters bleibt unberührt.

4). Die auf den Internetpräsenzen des Anbieters enthaltenen allgemeinen Beschreibungen können vereinzelt unvollständig oder missverständlich sein. Für Art und Umfang der Leistungen des Anbieters sind allein die während des Bestellvorgangs oder mündlich vom Kursleiter erteilten Informationen maßgeblich. Bei Unklarheiten und Fragen sollen sich die Teilnehmer direkt an den Veranstalter / Kursleiter wenden. 


Bedingungen bei Kursen und Touren: 

(1). Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen ist ein technisch einwandfreies Mountainbike 

(2). Die Teilnehmer verpflichten sich einen Helm, eine Fahrradbrille und Fahrradhandschuhe zu tragen. Wird diesem Punkt nicht Folge geleistet führt dies zum sofortigen Ausschluss vom Programm bzw. Kurs. Für die Programme bzw. Kurse wird eine Pannenausrüstung und eine erweiterte Schutzausrüstung empfohlen (z.B. Knieprotektoren, Ellebogenprotektoren usw.) (3.) Witterungsangepasste Kleidung wird empfohlen (z.B. Regenjacke) 

(4.) Eine vollständige Fahrtüchtigkeit wird bei den Programmen bzw. Kursen vorausgesetzt. Jede Art von Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder auch starken Medikamenten führen zum Ausschluss der Veranstaltung. 

(5). Jeder Teilnehmer hat sich an die Anweisungen des Trainers/Guides zu halten.

(6.) Die Teilnehmer sind angehalten sich so zu verhalten, dass sie keinen anderen Teilnehmer stören oder gefährden (z.B. ausreichend Abstand einhalten, angepasste Geschwindigkeit an das jeweilige Fahrkönnen, Sicht- und Wetterverhältnisse). Die Druckpunkt Bikeschule behält sich vor, Teilnehmer während einer Veranstaltung bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anweisungen vom Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts besteht nicht. 

(7.) Den Teilnehmern ist bekannt, dass der Mountainbike-Sport Gefahren mit sich bringt und Stürze auch bei Beachtung aller Anweisungen des Trainers und technisch korrektem und angepassten Fahrverhalten im Bereich des Möglichen sind. Die daraus entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden nehmen die Teilnehmer bewusst in Kauf. 

(8.) Der Teilnehmer hat für ausreichend Verpflegung und Getränke selbst zu sorgen. 

(9.) Die Druckpunkt Bikeschule hat nicht die Aufgabe technische Unterstützung bei Pannen von Teilnehmern zu leisten. Kann die Tour aufgrund eines Defekts nicht beendet werden, so muss ein eventueller Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten durch den Teilnehmer selbst getragen werden. 

(10.) Den Teilnehmern ist bewusst, dass ein Mountainbike-Kurs auf befestigten und unbefestigten Wegen stattfindet. Ebenso finden diese Veranstaltungen auf freiem Gelände und in freier Natur statt. Dies bringt sowohl eine besondere Beanspruchung an die körperliche Fitness, das eigene fahrtechnische Können als auch durch Wettereinflüsse bedingte besondere Gegebenheiten mit sich. 

(11.) Als Teilnehmer der Kurse liegt es alleine in der eigenen Einschätzung des fahrtechnischen Könnens und der Kondition, ob gewisse Abschnitte gefahren werden oder nicht. Eine vorherige Besichtigung kann bei der Einschätzung hilfreich sein. Im Zweifel sollte ein Abschnitt besser geschoben oder getragen werden.

 (12.) Beim Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen ist die Straßenverkehrsordnung eigenständig einzuhalten. 

(13.) Im Falle eines Unfalls ist dieser schnellstmöglich inkl. Unfallhergang schriftlich an den Veranstalter zu melden. 

Besondere Risiken 

Da es sich bei den angebotenen Programmen bzw. Kursen um Aktivitäten handelt, die ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko mit sich bringen, will der Veranstalter die Teilnehmer und gesetzlichen Vertreter darauf hinweisen, dass auch durch eine umsichtige und fürsorgliche Betreuung, dies nicht ausgeschlossen werden kann. Ebenso will der Veranstalter darauf hinweisen, dass aufgrund der exponierten Orte der Programme bzw. Kurse die technische, logistische, medizinische Rettungsversorgung eingeschränkt zur Verfügung stehen kann und somit auch kleinere Verletzungen und Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Zudem erwartet der Veranstalter von jedem Teilnehmer ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit. Ebenso will der Veranstalter die Erziehungsberechtigten dazu anhalten, ihren Minderjährigen ein umsichtiges und eigenverantwortliches Verhalten nahezulegen. Daher rät der Veranstalter in solchen Situationen strikt den Anweisungen des Trainers/Guides Folge zu leisten. Weiter empfiehlt der Veranstalter den Teilnehmern der Programme bzw. Kurse einen umfassenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) für das In- und Ausland zu tragen. 


 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich 

1. Für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen der Druckpunkt Bikeschule (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Teilnehmer (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Buchung gültigen Fassung. Die im jeweiligen Vertrag und den Leistungsbeschreibungen zwischen Veranstalter und Kunde getroffenen Vereinbarungen haben jedoch grundsätzlich Geltungsvorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2. Die AGB gelten für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB gleichermaßen, sofern sich einzelne Regelungen nicht explizit jeweils nur an Verbraucher oder Unternehmer richten. 

3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Die Durchführung der Leistungen kann nicht als eine solche Zustimmung gewertet werden. 


§ 2 Vertragsabschluss 

Mit Durchführung und Abschluss der elektronischen Anmeldung (Click auf den Button "zahlungspflichtig bestellen ") zu einem der vom Veranstalter angebotenen Programme bzw. Kurse unter https://druckpunkt-bikeschule.de/  gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dieses durch das Versenden einer Buchungs bestätigung per E-Mail an den Kunden annimmt. Bei minderjährigen Teilnehmern bedarf es der Anmeldung durch den/die gesetzlichen Vertreter oder deren Einwilligung bzw. nachträgliche Genehmigung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 104 ff. BGB. 


3 Leistungen des Veranstalters 

(1). Der Veranstalter gestaltet die Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen aus. Er ist im Rahmen des Kursprogramms an Vorgaben der Kunden nicht gebunden. 

(2). Die Pflichten des Veranstalters beschränken sich auf die bloße Durchführung der Kurse. Ein darüberhinausgehender Erfolg ist nicht geschuldet. 


§ 4 Preise, Vergütung 

 (1). Die Kursgebühr wird dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs mitgeteilt. 

(2). Mit Erhalt der Rechnung per E-Mail ist der Rechnungsbetrag via Überweisung im Voraus der Kursveranstaltung innerhalb von 14 tagen zur Zahlung fällig. Die dafür benötigte Bankverbindung befindet sich auf der Rechnung. 


§ 5 Rücktritt/ Stornierung von Buchungen 

Der Kunde kann seine Buchung nur unter Maßgabe folgender Bedingungen stornieren: 

Erfolgt die Stornierung des Kunden mindestens einen Monat vor dem Veranstaltungstermin erhält dieser eine Rückerstattung der Kursgebühr in Höhe von 50 %. 

Erfolgt die Stornierung des Kunden in weniger als einem Monat vor Veranstaltungsbeginn wird die Kursgebühr nicht erstattet. 

Abweichend von Ziff.1 und 2 erfolgt eine vollständige Rückerstattung der Kursgebühr(en), soweit den Kunden an der Stornierung kein Verschulden trifft (höhere Gewalt o.ä.) oder der Veranstalter die Stornierung zu vertreten hat. 


§ 6 Umbuchungen/Ersatzteilnehmer 

(1). Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Bei bestätigter Umbuchung berechnet der Veranstalter Bearbeitungskosten in Höhe von 20,00 Euro. 

 (2). Der Kunde kann seine Kursteilnahme mit Zustimmung des Veranstalters auf einen anderen Teilnehmer übertragen. Der Veranstalter darf dem Teilnehmerwechsel widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Kurserfordernissen insbesondere technisch und gesundheitlich nicht genügt, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 


§ 7 Leistungsänderungen, Ausfall der Leistungen 

(1). Der Veranstalter behält sich vor, vertragliche Leistungen aus wichtigen Gründen im Vorfeld oder während der Veranstaltung zu ändern oder ganz bzw. teilweise abzubrechen, wenn die Änderung bzw. der Abbruch unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. 

-Wichtige Gründe können insbesondere sein: 

-Ungeeignete Witterungsbedingungen (Starkregen, Sturm, Schnee, Hagel, Kälte u.w.) 

-Unzureichende Gruppenleistungsfähigkeit 

-Gefährdung einzelner Teilnehmer 

-Höhere Gewalt 

(2). Soweit die Leistung aus vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen ganz oder teilweise entfällt, wird dem Kunden die Kursgebühr ganz bzw. anteilig erstattet. 


§ 8 Rücktritt / Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter 

(1). Vor Kursbeginn kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn: 

a) der Teilnehmer sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet 

b) bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl. Die eingezahlten Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. 

(2.) Nach Kursbeginn kann der Veranstalter den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter oder seines Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist. In diesem Fall behält sich der Veranstalter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. ersparter Aufwendungen und Erlöse durch anderweitige Verwendung vor. 


§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden 

(1). Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter mit angemessenem und zumutbarem Aufwand bei dessen Leistungserbringung zu unterstützen, soweit die Mitwirkung des Kunden für die verzögerungs- und mangelfreie Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist. Bei sämtlichen Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um echte Pflichten des Kunden. 

(2). Der Kunde hat dem Anbieter Störungen und Mängel der Vertragsleistungen unverzüglich anzuzeigen und den Anbieter bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen. 

(3). Solange Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist der Anbieter von seiner betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie der Anbieter auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung angewiesen ist. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs-/Beistellleistungen durch den Kunden entstehen. 

 (4.) Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs-/Beistellleistung entstehender Mehraufwand kann vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden. Ggf. weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt. 


§ 10 Haftung des Veranstalters

(1.) Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Erfüllungsgehilfen beruht.  

 (2.) Darüber hinaus haftet der Veranstalter uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für sonstige Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde üblicherweise vertrauen durfte. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.   

(3.) Der Veranstalter haftet auch uneingeschränkt für das Fehlen oder den Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft bzw. für die Nichteinhaltung einer Garantie, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.   

(4.) Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ausnahmslos für alle Schadensersatzansprüche, ohne Rücksicht auf deren Rechtsnatur, sowie für Aufwendungsersatzansprüche, welche anstelle eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden.   

(5.) Soweit die Schadensersatzhaftung nach vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. 

 (6.) Ein gesetzliches Gewährleistungsrecht für die Leistungen des Veranstalters besteht nicht. 


 § 11 Haftung des Kunden 

Verursacht ein Kunde schuldhaft einen Schaden bei einem anderen Kunden oder einem sonstigen Dritten und wird der Veranstalter deshalb vom Geschädigten in Anspruch genommen, so stellt der Kunde den Veranstalter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen des Dritten gegen den Veranstalter frei und erstattet dem Anbieter die angemessenen Kosten notwendiger Rechtsverteidigung, sofern nicht den Veranstalter ein eigenes Mitverschulden trifft. 


 § 12 Urheberrechtsschutz 

Das Kopieren, Vervielfältigen oder Verwenden von Bildern, Texten oder Textpassagen der Ausschreibungen, Angebote oder sonstiger Inhalte dieser Website ist verboten. Alle Rechte behält sich der Veranstalter vor. 


§ 13 Wettbewerbsverbot 

Dem Kunden ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Stattfinden des Kurses vergleichbare Leistungen zu denen des Veranstalters kommerziell auf dem Markt allein oder zusammen mit Dritten anzubieten. 


§ 14 Verschwiegenheitspflicht 

Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber- gleich zu welchem Zweck- verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen neben ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen auch solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Nicht der Vertraulichkeit hingegen unterliegen die Inhalte und Abläufe der Kurse und die hiermit verbundenen Erlebnisse. 


§ 15 Online-Streitbeilegung, Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG 

(1.) Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 

 (2.) Ungeachtet unserer Verpflichtung zur Information nach Abs.1 sind wir nicht verpflichtet oder bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 


§ 16 Verhaltenskodizies 

Der Anbieter unterliegt keinen bestimmten Verhaltenskodizies 

§ 17 Kein Widerrufsrecht 

Dem Kunden steht kein Verbraucherwiderrufsrecht über die Vorschriften des §§ 312c, 312g BGB zu, da dieses nach § 312g Abs.2 Nr.9 BGB für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen ausgeschlossen ist, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die vertraglich eingeräumte Möglichkeit der Stornierung unserer Leistungen gemäß den Vorgaben des § 5 dieser AGB bleibt hiervon unberührt. 


§ 18 Schlussbestimmungen 

(1). Es wird die Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. 

 (2.) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters in Dresden, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

(3). Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. 

 (4). Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Textform. Die gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. 

(5). Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.